Kapitalberichtigung

Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen (d. h. aus eigenen Mitteln). Offene Rücklagen werden in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt, d. h. das Kapital wird berichtigt. Die Aktionäre erhalten ohne zusätzliche Einzahlung Berichtigungsaktien, die oft als Bonusaktien bzw. Gratisaktien bezeichnet werden.

Der Ausdruck Bonusaktien bzw. Gratisaktien ist irreführend, weil der Aktionär bei einer Kapitalberichtigung nichts geschenkt bekommt: Er hat ja Anteil an den Rücklagen, aus denen das Grundkapital erhöht wird.

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