Euro-Einführungsgesetz
Am 24. September 1997 hat das Bundeskabinett das Euro-Einführungsgesetz verabschiedet. Es regelt für wichtige Bereiche der Wirtschaft den Übergang zum Euro. Es garantiert zudem bis zum Jahr 2002 in vielen Bereichen ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Währung. So können Wertpapiere privater Emittenden, der Länder und Kommunen zwar nach dem 1. Januar 1999 sofort auf Euro umgestellt werden, sie dürfen aber auch noch bis zum Jahr 2002 in DM notiert … Weiterlesen